Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Event Villa Bella Vita, www.villa-bella-vita.de

Übersicht

§ 1 Geltungsbereich der AGB
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
§ 4 Zahlung
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer,
§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter – Aufhebung des Vertrages
§ 7 Ausfall
§ 8 Haftung
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 10 Schlussbestimmunge  

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Die Buchung von Veranstaltungen in der Villa Bella Vita, erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der erste Termin zur Vorstellung/Besichtigung der Villa und Beratung, sowie eine Terminreservierung über eine vereinbarte Zeit, sind kostenfrei.

2. Mit der persönlich in der Villa stattfindenden Buchung einer Veranstaltung/Event, erkennt der Kunde den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben/Vereinbarungen, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an.

3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und die Vereinbarungen unmittelbar nach Erhalt des Buchungsvertrages auf Richtigkeit der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.

4. Zum Abschluss des Vertrages ist eine Datenschutzerklärung/Einwilligung notwendig, um den gesetzlichen Vorschriften nachkommen zu können.

5. DSGVO - Das filmen und fotografieren der Zauber-Show und der Mitarbeiter ist untersagt und unterliegt dem Datenschutz des Künstlers und oder des Mitarbeiters.

6. Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer ist auf dem gesamten Gelände untersagt und sollte bei Vorhaben, mit dem Veranstalter unbedingt abgeklärt werden. Rauchen ist nur in der ausgewiesenen Raucherzone erlaubt.

7. Alle Aktivitäten, wie Spiele, Diashow usw. sind mind.2 Wochen vor der Feierlichkeit mit dem Veranstalter abzusprechen, damit sie ins bestehende Programm integriert werden können

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Buchung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet den Kunde über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 4 Zahlung

1. Bei der Buchung einer Veranstaltung ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution in Bar oder per Überweisung zu leisten. Sie erhalten darüber eine Quittung bzw. dient Ihr Kontoauszug als solche. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Kostenvoranschlag, I.d.R. 25% davon.

Die genaue Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Kaution kann dabei angerechent werden. Die Endzahlung kann in Bar, per Überweisung oder Pay Pal erfolgen. Die Quittung der Kaution ist auf Verlangen vorzulegen.

2. Wird die Kaution zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, so gilt die Buchung als nicht erfolgt.

§ 5 Rücktritt durch den Kunde

1. Bei Veranstaltung gilt gebucht, ist gebucht und ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunde, steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen , die bereits angefallenen Kosten eventueller Vorbereitungen, Planungsarbeiten, Einkäufe sowie eine Einnahmeausfallentschädigung auf Grund des gesperrten Termins zu.

Ab Zugang der Buchung

bis 1 Monat vor der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen/Nichtantritt: 100 %
bis 6 Monate vor Beginn: 75 %,  bis 9 Monate vor Beginn: 50 %, bis 12 Monate vor Beginn 25 %

des vereinbarten Kostenvoranschlages.


3. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

4. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Die Kaution abzüglich der Storno- und Entschädigungskosten werden dann in bar ausgezahlt/überwiesen.

5. Der jeweilige Erstattungsbetrag kann auf Wunsch auch als Gutschein erstattet werden.

6. Die Benennung von Ersatzkunden ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzkunde die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages

1. Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.

2. Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter wird die Kaution in voller Höhe Unbar über Gutschrift an den Kunden zurückgezahlt oder  in Bar ausbezahlt bzw. ein Gutschein angeboten.

3. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumen des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.

4. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Gäste gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen  

§ 7 Ausfall durch den Veranstalter

1.Sofern bei einer Veranstaltung eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und diese technische Einrichtung oder Person am Veranstaltungstag z.B. wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber eine Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass kein Ersatz der technischen Einrichtung bzw. der bestimmten Person gefunden wurde.

3. Im Falle des Ausfalls wird die bereits gezahlte Kaution Unbar über Gutschrift an den Kunden zurückgezahlt oder in Bar ausbezahlt bzw. ein Gutschein angeboten.

§ 8 Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

3. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

4. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

5. Jeder Kunde/Gast/gesetzliche Vertreter haftet für die durch ihn/seinem Kind entstandenen Beschädigungen der Einrichtung, des Zubehörs, des Gebäudes oder im Grundstück der Villa Bella Vita befindlichen Dinge, sowie Verletzungen die er sich oder anderen mutwillig oder aus Unvernunft zufügt.

6. Eltern haben Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Sitz des Gerichtsstandes ist Zwickau.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und nicht an Dritte weiter gegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend der DSGVO geschützt.

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